Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster müssen für internetfähige Computer
keine Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Ein Student, der weder Radio noch Fernsehgerät
besitzt, hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR erfolgreich geklagt. Aus dem bloßen
Besitz von so genannten neuartigen Empfangsgeräten könne dabei nicht automatisch
auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Typischerweise werden
Computer etc. gerade nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt, so das VG Münster. Das
Gericht beruft sich dabei auf die Online-Studie der ARD und ZDF. In dieser heißt es, dass
nur 2,1 % der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren Radioprogramme mit Hilfe ihres Computers
empfangen. Der WDR dagegen berief sich auf den geltenden Rundfunkstaatsvertrag,
nach dem internetfähige Computer GEZ-gebührenpflichtig sind. Das Aktenzeichen lautet 7
K 1473/07.
Quelle: DARC-Rundspruch 42/08