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Freitag, 12. Juni 2009, 11:08

Urteil des VG Münster: Keine GEZ-Gebühr für Computer

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster müssen für internetfähige Computer
keine Rundfunkgebühren gezahlt werden.


Ein Student, der weder Radio noch Fernsehgerät
besitzt, hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR erfolgreich geklagt. Aus dem bloßen
Besitz von so genannten neuartigen Empfangsgeräten könne dabei nicht automatisch
auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Typischerweise werden
Computer etc. gerade nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt, so das VG Münster. Das
Gericht beruft sich dabei auf die Online-Studie der ARD und ZDF. In dieser heißt es, dass
nur 2,1 % der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren Radioprogramme mit Hilfe ihres Computers
empfangen. Der WDR dagegen berief sich auf den geltenden Rundfunkstaatsvertrag,
nach dem internetfähige Computer GEZ-gebührenpflichtig sind. Das Aktenzeichen lautet 7
K 1473/07.

Quelle: DARC-Rundspruch 42/08
:urlaub1:

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Freitag, 12. Juni 2009, 12:45

Inzwischen hat der WDR gegen das Urteil Berufung eingelegt. Somit wird das OVG NRW bald erneut über die Frage der typisierende Nutzung von Geräten zum Rundfunkempfang zu urteilen haben. Da das OVG die Rundfunkgebührenpflicht in einem ähnlichen Fall bereits verneint hat, dürfte der Student wohl die größeren Erfolgschancen haben.

einen guten Bericht zu diesem Fall gibt es hier, auch das Urteil im Ganzen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pitt04« (12. Juni 2009, 12:46)