Das Urteil wird ja bereits von der Realität überholt und trifft viele Nutzer nicht (mehr) !
Bei Mobilfunkverträgen ist die Nutzung inzwischen klar limitiert (z.B. 1 GB), bzw nach Ablauf der "1 GB Flat" kann man weitere "Einheiten" dazu buchen. Damit gibt es die uneingeschränkte "Internet-Flat" in Mobilfunkverträgen bereits seit 2 Jahren nicht mehr.
Bei neueren Festnetzverträgen ist es ähnlich. Insofern läuft die (bürokratische) Justiz hinter der Realität hinterher. Die Festnetz-und Mobilfunkanbieter haben längst die Vertragsbedingen bei allen Neuverträgen geändert.
Die Wirtschaft ist eben kreativer und handelt fast immer schneller, bevor "St. Bürokratius" wach wird. Die Verbraucherschützer feiern jetzt wieder einen angeblichen Erfolg, obwohl die Realität im Markt (Vertragsinhalte) sich längst geändert hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Februar 2016, 11:14)