Bußgeld ohne Grenzen
Verkehrssünder und Falschparker, die im EU-Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammeln müssen in Zukunft mit einer Vollstreckung in Deutschland rechnen. Am Freitag hat der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Der Entwurf der Bundesregierung geht auf einen EU-Rahmenbeschluß zurück.
Betragen die Geldbußen mehr als 70 Euro können diese auch in Deutschland eingtrieben werden. Bisher, nach der noch geltenden Rechtslage, ist das eher selten der Fall. Zum 01.10. soll sich das ändern.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.
Helmut Schmidt