Ich wurde sehr gescholten, halt ich aus! Eine " Hundespeisekarte" bekommt man hier auf den ersten Klick
https://www.omas-kueche-binz.de/das-restaurant/hundemenue/ Der Weg zur Kinderkarte geht über eine aufwendigere Version nur über PDF.
Zum Grundgesetz: Auch die Meinungsfreiheit ist dort ein hohes Gut und nichts anderes als meine Meinung kund zu tun, habe ich gemacht. Wie halt andere auch.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Meinungsfreiheit uneingeschränkt ist.
Sobald eine Meinung Aussagen beinhaltet, die (Straf) Tatbestände wie z.B. der Beleidigung, der Üblen Nachrede/Verleumdung, der Volksverhetzung etc. erfüllt, stößt die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen.
Dein Vergleich "Kinder-Hunde" beinhaltete zwar solche Aussagen
nicht, trotzdem war das Statement "politisch unpassend". Es ist eben immer eine Frage, wie man etwas formuliert.
Beispiel: Wenn ich öffentliche die Aussage mache: "Frau Müller-Lüdenscheid ist eine dusselige und dämlich blöde Kuh" erfüllt das zweifelsfrei den Straftatbestand der Beleidigung. Schreibe ich aber, dass ich in der Nachbarschaft schon häufig gehört habe, dass man dort Frau Müller-Lüdenscheid als eine dusselige und dämlich blöde Kuh bezeichnet, wird man diese Aussage kaum strafrechtlich verfolgen. Trotzdem ist die Botschaft nahezu identisch.