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Sonntag, 20. September 2015, 02:12

Romantik-Hotel - Nähe Heidelberg, Mannheim - Empfehlung

Hotel "Zur Goldenen Krone" in Ladenburg, Brauergasse 2

Vom 13.10.-19.10.2014 hatten meine Eltern (gemeinsam mit meiner Tante und meinem Onkel) anlässlich ihrer Goldenen Hochzeit in der "Zur Goldenen Krone" über booking.com zwei Doppelzimmer zum Preis von jeweils 159 €/Übernachtung für 6 Übernachtungen/Frühstück gebucht. Dem Anlass entsprechend sollte es für die Beiden und ihre Verwandten (alle vier sind zwischen 75 und 78 Jahren alt) ein besonders schönes Erlebnis werden, das man in einem gehobenen Wohlfühl-Ambiente in der Nähe von Heidelberg verbringen wollte. Bei den auf booking.com eingestellten Bildern (die heute immer noch dieselben sind wie damals) musste man, zumal für diese 7 Tage immerhin 1.908 € bezahlt wurden, davon ausgehen eine Unterkunft auf sehr gehobenem Niveau vorzufinden. In der Beschreibung war das Hotel mit 3*, an einer anderen Stelle auf derselben Seite sogar mit 4* ausgewiesen. Auf der Homepage des Hotels, die sich meine Eltern nicht angesehen hatten, wird sogar von "höchsten Ansprüchen" gesprochen. Als die vier älteren Herrschaften dann eintrafen waren sie beim Anblick der Treppe zu den Zimmern geschockt: sehr steil, sehr hoch und mit recht schmalen Absätzen so dass sie für ältere Menschen nicht bequem und damit gefahrlos zu benutzen gewesen wäre. Man hielt sie für unzumutbar; man hätte immer die Befürchtung haben müssen auf der Treppe zu stürzen. Seitens der vier hatte man keine Veranlassung gesehen auf gesundheitliche Einschränkungen hinzuweisen. Beide Ehepaare wohnen in Einfamilienhäusern und die beiden Männer haben kein Problem dort oder woanders normale Treppen zu benutzen; lediglich längeres Gehen fällt etwas schwer. Ein Bild der Treppe oder ein Hinweis im Text hätte sie von einer Buchung abgehalten. Dass kein Fahrstuhl vorhanden ist in einem Haus dieser Preiskategorie hätten sie auch nicht für möglich gehalten. Die anwesende Hotelangestellte bot, nachdem die Beschwerde vorgetragen wurde, keine Ersatzzimmer im Erdgeschoss an, sondern empfahl, um Rat gebeten, das Leonardo-Hotel, ein 4*-Haus, wo man für 1.320 € einen sehr schönen Aufenthalt hatte, sogar mit Frühstücksbuffet. Dort stimmte das Preis-/Leistungsverhältnis. Die Doppelzimmer in der "Zur Goldenen Krone" boten außerdem nur schmale "Spinde", anstelle von normalgroßen Kleiderschränken wie man sie sonst kennt und im Leonardo auch vorfand. Zudem machten Terrasse, Blumen und abblätternder Putz außen einen vernachlässigten Eindruck. Einen hoteleigenen Parkplatz gibt es übrigens nicht; um kostenlos zu parken muss ein öffentlicher Parkplatz, der mehrere Hundert Meter entfernt ist, aufgesucht werden, wobei noch nicht mal sicher ist, dass man auch einen freien Stellplatz findet.

Was aus der Sache geworden ist (nachdem sich die vier entschlossen in diesem Hotel nicht zu bleiben)? Nachdem die vier pünktlich um 15 Uhr eingetroffen waren und nach Begutachtung der Treppensituation, der Zimmer und des "dunklen Ambientes" des Hotels dieses wieder verlassen hatten wurde von der Hotelinhaberin Frau H. bereits kurz nach 17 Uhr 80% der Gesamtsumme, d.h. 1.526,40 €, über meine Kreditkarte abgebucht. Unser Wunsch nach einer Erstattung wurde abgelehnt ("ein Reklamationsanspruch ist leider ausgeschlossen"). Ihre Antwort-Mail endet mit: "Gerne möchten wir Ihnen jedoch anbieten, uns bei Ihrem nächsten Besuch vorab Ihre Wünsche mitzuteilen, so dass wir diese für Sie und Ihre Eltern zufriedenstellend umsetzen können." Zynischer geht's wohl kaum! Ein Anruf im Hotel brachte nichts, mehrere Einschreibebriefe sowie E-Mails meinerseits blieben unbeantwortet. Erst als ich über einen Anwalt der Verbraucherzentrale das Hotel anschreiben ließ, kam am letzten Tag der gesetzten Frist doch noch eine Antwort, von der Anwaltskanzlei der Hotelinhaber: "unsere Ansprüche werden zurückgewiesen, falsche Angaben seien nicht gemacht worden". Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, die vier älteren Herrschaften auch keine Beweisfotos machten und sich das Hotel auf die Rücktrittsklausel von der Buchung beruft habe ich von weiteren rechtlichen Schritten abgesehen. Muss allerdings schon sagen dass ich mich um mein Geld betrogen und natürlich auch über die tatsächlichen Gegebenheiten getäuscht fühle. Mit wem man es hier zu tun hat kann man übrigens an etlichen Hotelbewertungen ersehen die es mittlerweile gab (Klagen über den Zustand des Hotels, u.a. die Treppe und das absolut unpassende Preis-/Leistungsverhältnis usw.) (damals hatte es leider nur 17 Bewertungen gegeben; bei dieser geringen Anzahl hätten alle Warnlampen angehen müssen!) sowie der Tatsache, dass während meiner Korrespondenz mit booking.com und dem Hotel sämtliche Sterne-Angaben von der Seite verschwanden, später aber die 3*-Angabe wieder gemacht wurde (die 4* sind jetzt weg)! Dass es sich um ein sehr altes Haus handelt wird auf booking.com nicht erwähnt. Nach wie vor nicht! Trotz meiner Einschreiben, E-Mails und dem Schreiben des Anwalts. Die Situation mit dem Parkplatz wird auf den verschiedenen Portalen ebenfalls nicht immer richtig dargestellt. Die Angaben sind zudem widersprüchlich. Bei mindestens einem Portal hat das Hotel 4*, bei anderen 3*. Ein Mal wird die Zimmerzahl mit 11, woanders mit 14 angegeben. Meine Meinung: Gerade der, der viel Geld verlangt, soll auch eine dementsprechend angemessene Gegenleistung bieten.



"Update:"


Aktuell, 24.08.2015, gibt es bei booking.com für u.a. die Hotels "Zur Goldenen Krone" und "Leonardo Hotel" in Ladenburg Schnäppchen-Angebote.

Die Stornierungs- und Vorauszahlungsbedingungen weichen dabei deutlich voneinander ab wie man sehen kann:

"Leonardo-Hotel"
Stornierung: Stornierungen und Änderungen, die vor 18:00 Uhr am Tag der Anreise erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen sowie Nichtanreisen, werden mit 100 Prozent des Preises der ersten Übernachtung berechnet.
Vorauszahlung: Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

"Zur Goldenen Krone"
Stornierung: Stornierungen und Änderungen, die bis zu 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 50 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Vorauszahlung: Eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Buchungssumme wird jederzeit nach Abschluss der Buchung fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Buchungssumme ist spätestens 7 Tage vor der Anreise fällig.

Heute, am 01.09.2015, gibt es in der "Zur Goldenen Krone" kein Schnäppchen-Angebot mehr. Für das "Letzte Chance!"-Zimmer sind die Konditionen hinsichtlich Stornierung und Vorauszahlung laut den "besonderen Bestimmungen" allerdings dieselben wie beim Schnäppchen-Angebot.



Seinerzeit, im Oktober 2014, hatte es sich übrigens um kein Schnäppchen-Angebot gehandelt. Am 07.10.2014 hatte ich für den Zeitraum 13.10.-19.10.2014 gebucht. Die Reservierungsbestimmungen waren:

Stornierung: Kostenlose Stornierung vor dem 6. Oktober 2014. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit 80 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. Vorauszahlung: Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

In der Reservierungsbestätigung von booking.com vom 07.10.2014 steht, jeweils bei beiden Doppelzimmer-Positionen, dementsprechend bei "Stornierungsgebühren": ab 7. Oktober 2014 17:45 Uhr: € 763,20 . Die Stornierung dieser Buchung ist kostenpflichtig.

Konkret hätte das bedeutet: bei einer Stornierung noch am 7.10.2014, nur wenige Minuten nach der Buchung, hätten die Stornierungskosten (wie im vorliegenden Fall des Nichteinzugs) 2 x 763,20 € = 1.526,40 € betragen!

Sternedieb

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Sonntag, 20. September 2015, 02:21

Hallo FrankR,

exakt den selben Text hast du bei HolidayDings am 1.9. in diesem JAHR eingestellt und natürlich keine Antwort erhalten.

Um was geht es dir denn genau? So ganz komme ich damit nicht klar .... geht es dir nun um die Buchungsplattform. das Hotel bzw. die Hotels oder um was? Welches Anliegen hast du, wie können wir helfen?

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Sonntag, 20. September 2015, 02:34

Da scheint jemand nur Hass zu haben.

Sina

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Sonntag, 20. September 2015, 12:41

Ein Fahrstuhl oder ein eigener Parkplatz kann in einem Hotel nur dann erwartet werden, wenn er in der Hotelbeschreibung auch eindeutig erwähnt wird. Ist bei der Goldenen Krone nicht der Fall. Auch die Stornobedingungen dürften bei Buchung klar gewesen sein, zumindest hat man sie mit Buchung akzeptiert.

Und eine Sache verstehe ich nicht:
Die Doppelzimmer in der "Zur Goldenen Krone" boten außerdem nur schmale "Spinde", anstelle von normalgroßen Kleiderschränken wie man sie sonst kennt und im Leonardo auch vorfand.


Also waren die Herrschaften offensichtlich auf den Zimmern und haben diese über besagte "unzumutbare Treppe" erreicht ?(

Tipp fürs nächste Mal: Vorher genau über das Hotel informieren und gerade bei eingeschränkter Mobilität lieber 2x (schriftlich) nachfragen. Bzw. darauf achten, ob das Hotel tatsächlich einen Lift hat oder vorab klären, ob eine Unterbringung im EG möglich ist. Gerade bei Hotels, die sich in älteren Gebäuden befinden, wie es bei der Krone der Fall ist, was ja über die Hotelwebsite auch kommuniziert wird. Aber mit einem "Rundumschlag" durch diverse Reiseforen und Bewertungsportale zu tingeln (selbst der Anwalt des Hotels darf sich über eine Bewertung von Dir bei yelp "freuen" :Günni: ), ist imho wenig zielführend, wenn nicht sogar rechtlich bedenklich (Schmähkritik, Rufschädigung, etc.).
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

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Montag, 21. September 2015, 15:28

Auch bei einer Hotelbuchung über ein Hotelportal, das als Vermittler auftritt, erfolgt die Buchung direkt beim Hotelier. Mit dem wird der Vertrag geschlossen. Und wenn die Stornobedingungen so liegen wie akzeptiert, sind 80 Prozent auch nach den Empfehlungen der Hoteliersverbände, vollkommen legitim.

Grundsätzlich vermeide ich solche Hotelbuchungen und akzeptiere nur solche, die eine kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr am Anreisetag ermögichen. Maximal Stornierung gegen Zahlung in Höhe der 1. Übernachtung bei mehrtägigen Aufenthalten. Ist also der oft entscheidende Punkt. Auch wenn es evtl. ein wenig teurer pro Tag ist.

Den einzigen Ansatz einer Reklamation sehe ich evtl. in der Hotelsterne-Angabe, die zumindest bei der Dehoga auf Abfrage nicht bestätigt wird. Aber das wird letztlich nicht viel vom Betrag wiederbringen. Wenn überhaupt höchstens Ärger für das Unternehmen. Wenn ich zwischen den Zeilen richtig lese, haben die "Goldhochzeitsgäste" die Zeit im anderen Hotel genossen und selbst bezahlt. Und Du kannst oder willst verständlicherweise die andere Hotelrechnung dort, bei der Verwandtschaft, nicht einfordern?

Nach der neuen EU-Gesetzeslage bist Du als "Reise-Veranstalter einer Privatreise" auch voll haftbar.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (21. September 2015, 15:44)