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21

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 15:54

Noch ein paar Informationen:

Wer ist der Absender dieser Geldbußen?

Ist das Schreiben in deutsch verfasst?

Gibt es einen Hinweis, dass bei Zahlung innerhalb eines kurzen Zeitraumes
sich der Betrag um die Hälfte ermässigt? Ist auf Mallorca durchaus üblich.

Hier noch ein paar allgemeine Verhaltensregeln des ADAC dazu:

https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-…fe_ausland.aspx
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:20

Ja, es sind tatsächlich alles seperate Zahlungsaufforderungen über 45€ sofern sie in den ersten 20 Tagen gezahlt werden. Ansonsten wären es 90€! Ich will das auch eigentlich nicht bezahlen, weil ich das einfach total unverschämt finde, aber auf der anderen Seite habe ich auch keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten, bei denen man am Ende ein Vielfaches zahlen muss...

Das Schreiben ist komplett auf deutsch, Absender scheint das dortige Ordnungsamt zu sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Danilo89« (14. Dezember 2016, 17:23)


Fitschi

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23

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:28

google mal nach dem Absender.....

Ich würde mal einen Rechtsberater konsultieren, bei unserem Automobilclub ist das für Mitglieder kostenlos, wird in D nicht anders sein ?

Cuate, ich vermute stark , das man schon zigmal für das gleiche Vergehen bestraft werden kann.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

24

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:36

Die Beschilderung ist in der Tat "grenzwertig", wenn es sich nur um das Schild mit dem Hinweis "Acire" handelt.
Andererseits finden spanische und andere Touristen in unserem Großstadtgewühl auch keine mehrsprachigen Schilder vor.

Ein internationales Verkehrsschild wie "Durchfahrt verboten" wie der "rote Ring auf weißem Grund"

beispielsweise mit einem Zusatzschild wie "Acire" und "Anlieger frei (auf spanisch/katalan) würde vieles deutlicher machen,
gleichzeitig würden aber die Einnahmen sinken. :pfft:

Letztlich schlechte Karten, wenn man zusammenfasst.
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Jimi Hendrix

Fitschi

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25

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:41

Das hört sich ohnehin nach Abzocke an (wie in Italien auch) .
Bei uns wird der Erlagschein hinter den Scheibenwischer gesteckt, da weis man wenigstens gleich das man ein Gebot/Verbot missachtet hat........
Andererseits, wenn man dort wohnt, wenn auch nur vorübergehend, ist man dann nicht auch ein Anlieger ?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (14. Dezember 2016, 17:42)


26

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:41

Noch eins: Du schreibst, ihr habt in einem Apartment im Zentrum gewohnt.

Hatte der Vermieter keine Ausnahmegenehmigung für Gäste
oder kann er im Nachhinein ein paar Tipps geben?
Wird ja vermutlich häufiger vorkommen
und ihn letztlich Gäste kosten,
die verärgert sind.
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Jimi Hendrix

27

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 17:50

Danke schon einmal für die Tipps! Ich werde mal unsere Vermietering kontaktieren, vielleicht hat sie ja eine Ausnahmegenehmigung und man kann da was machen. Bin leider in keinem Automobilclub, sonst wäre das eine gute Möglichkeit.

28

Mittwoch, 14. Dezember 2016, 20:13

Zu den mittlerweile ausgedehnten "Acire-Zonen" hier noch ein Pressebericht:

http://www.mallorcazeitung.es/unterwegs/…chen/46465.html
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29

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 11:28

google mal nach dem Absender.....

Ich würde mal einen Rechtsberater konsultieren, bei unserem Automobilclub ist das für Mitglieder kostenlos, wird in D nicht anders sein ?

Cuate, ich vermute stark , das man schon zigmal für das gleiche Vergehen bestraft werden kann.
Wenn ich am Morgen um 08:00 Uhr verbotswidrig eine Straße befahre und das dann nochmal am gleichen Tag um z.B. 16:00 Uhr mache, ist dass für den Laien das gleiche "Vergehen".

Juristisch betrachtet ist es natürlich nicht das gleiche "Vergehen", also nicht der gleiche Tatbestand. Es ist zwar die identische Örtlichkeit, aber eben zu einer ganz anderen Zeit. Und damit nicht identisch.

Wenn ich um 08:00 Uhr wegen Rotlichtmissachtung die VSA (Ampel) überfahre, erhalte ich ein Bußgeld. Überfahre ich die gleiche rote Ampel drei Stunden später nochmals, erhalte ich das nächste Bußgeld.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (15. Dezember 2016, 11:31)


30

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 11:41

Für eine Einschätzung des spanischen/mallorquinischen Rechtssystems fehlt mir leider der Überblick.
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Jimi Hendrix

31

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 12:20

Richtig und genau deswegen sollte man bei solchen Sachen einen Anwalt fragen - alles andere sind Mutmaßungen.
Es gibt zig Beispiele, die scheinbar sonnenklar sind :ironic: und dennoch zum Wohle des Angeklagten ausgelegt werden.
Juristisch gesehen bin ich auch schon geblitzt worden und dennoch bin ich davon gekommen :D
Daher muss man jeden Fall sorgfältig prüfen lassen.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

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32

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 13:03

Mein Vorschlag, die Absenderadresse zu googeln , beruht auf unserer eigenen Erfahrung aus Italien.
Die vermeintliche "Ordnungsamt" entpuppte sich als die Adresse eines Inkassobüros.

Zudem ist es (selbst wenn es ein Laie betrachtet) sehr wohl das gleiche Vergehen :ironic: allerdings nicht das Selbe :pfft:
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33

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 13:16

Danke :TOP:
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34

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 16:38

Also der Absender ist das Rathaus von Palma (Ajuntament de Palma). Es ist extra eine Adresse angegeben an die man den Einspruch wenden kann. Im Falle eines Einspruchs erhöht sich der Betrag von 45 auf 90€, von daher sollte das gut überlegt sein. Nach deutschem Recht braucht man ja ein Foto auf dem der Fahrer zu erkennen ist, das scheint hier nicht der Fall zu sein, von daher wäre das eine Möglichkeit seinen Einspruch zu begründen. Würde natürlich gerne einen Experten konsultieren, aber das wäre wahrscheinlich teurer als das Bußgeld....

Hier der entsprechende link
http://www.antenne.de/experten-tipps/ver…ezahlen-muessen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Danilo89« (15. Dezember 2016, 16:40)


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35

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 17:03

Für eine Einschätzung des spanischen/mallorquinischen Rechtssystems fehlt mir leider der Überblick.
Sorry cuate. Meine Anmerkung bezog sich nur auf das Deutsche Rechtssystem. Natürlich kann ich das juristisch bezogen auf Spanien nicht bewerten. Danke aber - Vermutung, kein Wissen - dass es bei diesen Vergehen in der juristischen Betrachtung zu Spanien keinen großen Unterschied gibt. Die deutlichen Unterschiede liegen innerhalb der EU bei diesen Delikten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Strafmaß.

Ansonsten wird es schwer werden diesen konkreten Fall für den vermeintlichen Verursacher zu einem positiven Ergebnis zu führen. Es sei denn, er kann entlastendes Material beschaffen.

36

Freitag, 16. Dezember 2016, 14:40

... Nach deutschem Recht braucht man ja ein Foto auf dem der Fahrer zu erkennen ist, das scheint hier nicht der Fall zu sein, von daher wäre das eine Möglichkeit seinen Einspruch zu begründen. ...


Ein Foto "braucht" man auch im deutschen Recht nicht, ist es vorhanden, dann hilft es in der Beweisführung. Das Vorliegen wird jedoch nicht explizit gefordert.

In dem zu Grunde liegenden Fall ist es für eine Beweisführung ohnehin nur am Rande hilfreich. Die Tatsache, dass es sich um einen Mietwagen handelt führt auch direkt zum Fahrer. Üblicherweise wird der Fahrer bei der Anmietung erfasst. Somit steht fest, wem die Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen ist. Es ist natürlich denkbar, dass mehr als ein Fahrer im Vertrag genannt sind.

37

Dienstag, 2. Januar 2018, 17:55

Acire Zone Palma Altstadt

Vorsicht in Palmas Altstadt. Wir waren im Juli 11 Tage auf Mallorca. Wir wollten uns die Insel anschauen und ein paar Strände abfahren. Leider wird in Palma jetzt eiskalt abgezockt, es gibt dort wohl einen Verkehrsberuhigten Bereich, der aber meiner Meinung nach nicht "gut" ausgeschildert ist. Nur Anwohner, Taxen und einige weitere Personen dürfen in diesem Bereich fahren...
Natürlich lässt man die Touris da schön reinfahren und kassiert ordentlich ab. Es wird schön mit Kameras aufgezeichnet und ein halbes Jahr später bekommt man Post und kann entweder 45EUR zahlen oder 90EUR wenn man die 20 Tage versäumt. Naja ich habe es jetzt gezahlt, trotzdem ist es eine ganz klare Abzocke!! Denn wenn dort ein Schild stehen würde "z.B. ein Auto was durchgestrichen ist", wäre ich auch nicht daher gefahren. Aber dann machen die Spanier natürlich kein Geld :D
Das Beste ist auch, die Strasse liegt genau auf dem Weg zum Parkhaus "Av. d'Antoni Maura, 1" .


Ich hoffe andere Urlauber lesen diesen Bericht, bevor Sie den selben Brief im Briefkasten haben.


Fazit: Nie wieder ein Mietwagen in Spanien.




38

Dienstag, 2. Januar 2018, 18:31

Kein Mietwagen mehr in ganz Spanien nur wegen eines Knöllchens und das bei dem nickname. Respekt.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

39

Mittwoch, 7. Februar 2018, 00:34

Und Parkplätze in Palma sind sowieso Mangelware. Also besser weg bleiben.

40

Freitag, 5. Februar 2021, 17:17

Update

zu fest installierten Radargeräten in der Balearen-Hauptstadt Palma:

https://www.mallorcazeitung.es/unterwegs…alma/80515.html
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Jimi Hendrix