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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 26. August 2020, 22:52

Quarantäne angeordnet: Kein Urlaub!

Meint das Gesundheitsministerium!

Auch gebe auch keinen Verdienstausfall, auch wenn das Reiseziel schon vor der Reise als Risikogebiet eingestuft wurde.

Das ist zwar nett, aber man sollte sich dabei nicht in Sicherheit wiegen, denn für solche Entscheidungen sind die Länder zuständig.

Ja, das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder sagt, dass der Arbeitnehmer wegen einer Anordnung der Behörden für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben muss. Aber.... wenn man vorher weiß, dass man zu Hause bleiben muss? Also ich geh 2 Wochen in Urlaub und danach bleib ich einfach noch einkalkuliert x-Tage zu Hause.

Wie seht ihr das?

Hasenbär

Master Amigo

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2

Donnerstag, 27. August 2020, 00:20

Wie ich das sehe spielt keine Rolle. Wer seine Arbeitskraft bewusst nicht schützt hat keinen Anspruch auf Kohle. :cool:
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Katja

Master Amigo

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3

Donnerstag, 27. August 2020, 07:42

Mein Arbeitgeber ( Caritas ) hat uns das schriftlich mitgeteilt und unterschreiben lassen, das es in so einem Fall keine Lohnfortzahlung gibt, weder bei Ansteckung noch bei Quarantäne, also wenn das Urlaubsgebiet vor Antritt der Reise Risikogebiet war.

4

Donnerstag, 27. August 2020, 07:43

...
Auch gebe auch keinen Verdienstausfall, auch wenn das Reiseziel schon vor der Reise als Risikogebiet eingestuft wurde.
...


Grundlage für alle Coronaverordnungen ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Da Bundesgesetzgebung immer über der Gesetzgebung der Länder steht können deren Einzelverordnungen nicht strenger ausgestaltet werden. Interessant in solchen Fällen ist der § 56 Entschädigung. Hier ist aus meiner Sicht vor allem Absatz 1 zu nennen:

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Quelle

Ganz so einfach stellt es sich also nicht dar. Zwei Wochen ab in Urlaub in ein Risikogebiet und dann noch bezahlte Quarantäne? So einfach wird das wohl nicht immer gehen. Der kommunale Arbeitgeberverband in Baden-Württemberg hat dies z.B. ausgeschlossen und für die Fehlzeiten wegen einer solchen Quarantäne den kommunalen Arbeitgebern empfohlen Urlaub und/oder Freizeitausgleich von den Betroffenen einzufordern. Alternativ eine entsprechende Entgeltminderung.

Ich bin davon überzeugt, dass dieses Themas Gerichte beschäftigen wird.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (27. August 2020, 07:49)


5

Donnerstag, 27. August 2020, 17:12

Die Kanzlerin und MP's haben heute auch das hier diskutierte Thema besprochen. Das Ergebnis, das eben in der Pressekonferenz bekannt gegeben wurde, ist noch wackelig:

"Fünf Tage Zwangsquarantäne frühestens ab 1. Oktober – aber nur, wenn Quarantäne wirklich durchgesetzt werden kann UND Aussteigerkarten digital sind."

Ich habe es so verstanden, dass der Urlauber frühestens fünf Tage nach Rückkehr einen Test machen kann und er bis zum Ergebnis in Quarantäne zu gehen hat. Sind also mehr als fünf Tage. Wer in ein Risikogebiet fährt, welches vor Reiseantritt als solches gilt soll definitiv von einer Entgeltfortzahlung während der Quarantäne ausgenommen sein.

Wird sicher in den nächsten Stunden konkretisiert.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

LivTravel

Neu Amigo

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6

Dienstag, 27. Oktober 2020, 15:46

Ich finde das richtig, wenn es dann keine Fortzahlung des Lohnes gibt, da doch jeder selbst weiß, dass das nicht sinnvoll ist.
Es ist halt nunmal in der jeztzoigen Zeit so und da muss sich halt jeder dran halten und deen eigenen Luxus mal hinten ran stellen.