Das 2011 gegründete Auktionsportal Topdeals ist pleite und hat Anfang Juni 2016 die vorläufige Insolvenz beantragt.
Der Insolvenzverwalter Veit Schwierholz rät Kunden mit erstandenen Gutscheinen in den gebuchten Hotels auf Ihr Recht zu bestehen, denn trotz der Insolvenz "müssten" die Hotels die Gutscheine annehmen.
Gehe mal davon aus, dass hier niemand betroffen ist!??