Der springende Punkt:
Zug-zum-Flug im Pauschalreisepreis enthalten:
Bei Verspätung der Bahn haftet der Reiseveranstalter z.B. für den verspäteten Flug
Zug-zum-Flug separat nachgekauft:
2 verschiedene Vorgänge, bei Zugverspätung ist der Reisende selbst für die Konsequenzen verantwortlich.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."